Ihre Spende hilft!

Ihre Spende für Menschen mit Demenz Für die Sicherstellung unserer Arbeit sind wir auf Spenden angewiesen, da für viele Aufgaben- bereiche keine gesetzliche Förderung vorhanden ist und wir dort, wo Angebote gesetzlich gefördert werden, zusätzlich Eigenmittel einbringen müssen. Wir sind als gemeinnützig anerkannt und damit berechtigt, Spendenbescheinigungen auszustellen. Wir setzen uns dafür ein, dass Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen Unterstützung und Entlastung erfahren. Gemeinsam mit Ihnen wollen wir nachhaltig Gutes tun. Damit dies gelingt, brauchen wir Ihre Unterstützung. Unsere Spendengarantie Die Alzheimer Gesellschaft Kreis Pinneberg e.V. steht für einen verantwortungsvollen Umgang mit den Geldern ihrer Förderer. Wir bieten Ihnen verschiedene Möglichkeiten, Ihre Spende nach Ihren individuellen Wünschen und Möglichkeiten zu gestalten. Ihre Einzel- oder Dauerspende Ihre Spende kommt an und hilft – garantiert. Sie fließt in eines unserer Projekte. Dabei ist uns jede Einzelspende willkommen – egal, ob es sich um 5 oder 500 Euro handelt. Dauerspenden machen es uns möglich, längerfristig zu planen und gezielte Projekte zu planen. Sie können beispielsweise einen Dauerauftrag über einen Betrag Ihrer Wahl einrichten. Anlassspenden Sie haben einen Grund zum Feiern und sind bereits wunschlos glücklich? Dann bitten Sie Ihre Gäste doch um eine Spende für die Alzheimer Gesellschaft Kreis Pinneberg e.V. Ob Geburtstag, Goldene Hochzeit oder Jubiläum – wir freuen uns, wenn Sie uns bedenken. Haben Sie Lust, sich Ihre eigene, individuelle Spendenaktion online einzurichten? Wir freuen uns über Ihr Interesse und Ihre Unterstützung. Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.
Mitglied der Deutschen Alzheimer Gesellschaft
Das Herz wird nicht dement
Telefon: 04121 - 89 85 804 info@alzheimerpinneberg.de Hamburger Str. 160, 25337 Elmshorn

Spenden

Unsere Bankverbindung: Sparkasse Südholstein IBAN: DE38 2305 1030 0002 1656 11 BIC: NOLADE21SHO
SIE HABEN FRAGEN? Wenden Sie sich gerne an uns! Telefonsprechzeiten und Terminvereinbarungen Dienstag und Donnerstag von 09.00 - 12.00 Uhr Tel. 04121 - 898 58 04 Sprechen Sie auch gerne auf unseren Anrufbeantworter, wir rufen Sie dann zurück!
Checkübergabe

Trauerspenden

Mit Ihrer Trauerspende schenken Sie Hoffnung im Kampf gegen das Vergessen. Bitte teilen Sie uns den Namen der verstorbenen Person sowie die Traueradresse mit, damit wir Sie über die eingegangenen Trauerspenden informieren können.
Checkübergabe
Wir stellen Ihnen gerne eine Spendenquittung aus! Vereinfachter Zuwendungsnachweis (Spendenquittung). Für Spenden nach Katastrophen und für Kleinspenden ist der sogenannte vereinfachte Zuwendungsnachweis möglich. Die Obergrenze für solche Kleinspenden wurde mit der Reform des Gemeinnützigkeitsrechts ab 1.1.2007 auf 200 Euro festgelegt. Statt der Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Muster genügt auch im Lastschriftverfahren die einfache Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem Empfängerbeleg (vgl. § 50 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b EStDV) als Nachweis für den Abzug von Zuwendungen. Die bisher erforderlichen zusätzlichen Angaben in der Lastschrift (Angaben zum begünstigten Zweck und zur Steuerbefreiung des Empfängers, bisheriger 2. HS. in § 50 Abs. 2 Satz 3 EStDV) sind entbehrlich.